Das „Konzept zur Prävention vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt insbesondere an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen“ wurde im August 2021 von der Kreissynode beschlossen.
Für unseren Kirchenkreis ist es eine zentrale und kontinuierliche Aufgabe Menschen, die sich uns anvertrauen oder unsere Angebote wahrnehmen, Schutz vor sexualisierter Gewalt zu bieten. Diese Aufgabe geht alle etwas an, die kirchliches Leben mitgestalten. Es geht darum miteinander sprachfähig zu werden über ein Thema, das viele verstummen lässt. Die Sprachfähigkeit hilft uns, aus der Verunsicherung und der Lähmung ins Handeln zu kommen, wenn wir Grenzverletzungen an uns oder anderen erleben.
Sprachfähig und handlungsfähig werden wir u.a., wenn wir uns schulen lassen. In unserem Schutzkonzept ist auf der Grundlage des EKBO-Gesetzes eine Schulungsverpflichtung für alle ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter:innen festgelegt, egal ob auf Leitungsebene, in der pädagogischen Arbeit, oder in der Verwaltung und Pflege der kirchlichen Räume. Die Schulungen sensibilisieren für einen grenzwahrenden Umgang miteinander und für mögliche räumliche und strukturelle Risikofaktoren.
Wir möchten Sie mit dem Thema nicht allein lassen, sondern Ihnen Beratung und Unterstützung anbieten: