Schutz vor sexualisierter Gewalt – Beratung und Hilfe
Für unseren Kirchenkreis ist es eine zentrale Aufgabe, Menschen, die sich uns anvertrauen oder unsere Angebote wahrnehmen, vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Diese Aufgabe gilt für alle Bereiche des kirchlichen Lebens. Unsere Kreissynode hat bereits im August 2021 ein „Konzept zur Prävention vor und Intervention bei sexualisierter Gewalt insbesondere an Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen“ beschlossen.
Schulungen können dabei helfen, sprach- und handlungsfähig zu werden. Die verpflichtende regelmäßige Teilnahme an Schulungen haben wir in unserem Schutzkonzept (link) auf der Grundlage des EKBO-Gesetzes für alle ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiter:innen festgelegt. Die Verpflichtung zur Schulung gilt für alle – ebenso wie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses.
Hier finden Sie Kontakt zu Ansprechpersonen sowie Beratungs- und Hilfsangebote:
Ansprechpersonen
Verhaltenskodex
Sie können sich hier den Verhaltenskodex unserer Landeskirche als Plakat herunterladen, um es in Ihrer Gemeinde oder Einrichtung auszuhängen.
Hilfe und Beratungsstellen
Wenn Sie weitere Hilfe oder Beratungsstellen suchen, können Sie sich hier eine Liste mit den entsprechenden Kontaktdaten herunterladen.
Selbstverpflichtung
Wir freuen uns, wenn Sie ehrenamtlich bei uns im Kirchenkreis mitarbeiten möchten. Die nötige Selbstverpflichtungserklärung finden Sie hier.