Mitarbeiter*innen Vertretung MAV

Vorsitzender Stephan Graetsch, Diakon, KG Hohenschönhausen Nord, Am Berl 17, 13051 Berlin 
Tel. 030.246 13 816, Fax. 030.929 60 51

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Nach den Bestimmungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG.EKD) wird für alle Kirchenkreise und deren Kirchengemeinden eine Gemeinsame Mitarbeitervertretung gebildet, und vertritt damit alle dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kirchengemeinden mit mehr als 10 MitarbeiterInnen können auf deren Wunsch eine eigene Mitarbetervertretung einrichten.

Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitungen sind verpflichtet, sich gegenseiteig bei ihren Aufgaben zu unterstützen und arbeiten vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen. Sie informieren sich gegenseitig über Angelegenheiten, die die Dienstgemeinschaft betreffen.

Die Mitarbeitervertretung hat ein starkes Informationsrecht und muss zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend von allen Maßnahmen der Dienststellenleitungen informiert werden, die der Mitbestimmung, der eingeschränkten Mitbestimmung oder der Mitberatung gemäß MVG unterliegen. Außerdem kann sie in bestimmten Fällen selbst aktiv werden und Initiativanträge an die Arbeitgeber stellen.

Für die Unterstützung und Fortbildung der MAV-Mitglieder gibt es die Hauptmitarbeitervertretung (HMAV) , die als Anprechpartner zur Verfügung steht und Konvente sowie Fortbildungsveranstaltungen organisiert.

Übersicht der Arbeitsbereiche im Kirchenkreis Berlin Nord-Ost