02/07/2024 0 Kommentare
Hinweise zur Beantragung von Zuwendungsmitteln für Patenschaftsprojekte mit Flüchtlingskindern/-familien
Hinweise zur Beantragung von Zuwendungsmitteln für Patenschaftsprojekte mit Flüchtlingskindern/-familien
# Informationen für die Arbeit für Geflüchtete
Hinweise zur Beantragung von Zuwendungsmitteln für Patenschaftsprojekte mit Flüchtlingskindern/-familien
Der Senat von Berlin unterstützt Patenschaftsprojekte mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen in Berlin im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit. Zu diesem Zweck stehen insgesamt 100.000 EUR in 2016 zur Verfügung. Träger, die Patenschaftsprojekte in Berlin durchführen, sind zur Einreichung von Anträgen aufgefordert.
Anbei schicke ich Ihnen die „Hinweise zur Beantragung von Zuwendungsmitteln für Patenschaftsprojekte mit Flüchtlingskindern/-familien“, in denen die genaueren Bestimmungen zur Förderung dargelegt sind. Die Antragsunterlagen können bei mir angefordert werden (rebecca.rothkehl@senbjw.berlin.de, 030/90227-5921). Die Einreichungsfrist ist der 27.05.2016.
Ich möchte Sie bitten, diesen Aufruf in Ihre Netzwerke zu streuen.
Der Aufruf wird zeitnah auch auf der folgenden Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft veröffentlicht: https://www.berlin.de/sen/jugend/familie-und-kinde....
Rückfragen an die
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Sen BJW, III B 1 Ro
Arbeitsgebiet Kindertagesbetreuung
Rebecca Rothkehl
Bernhard-Weiß-Str.6
10178 Berlin
Tel: 030 90227-5921
Fax: 030 90227-5031
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