Veröffentlicht von Bettina Berndt am Mo., 11. Apr. 2016 13:30 Uhr
Antragstellung an den Flüchtlingsfonds
Berechtigte Antragsteller sind Kirchengemeinden und Werke im Ev. Kirchenkreis Berlin Nord-Ost.
Ziel ist es, kleine Hilfen schnell und unbürokratisch vergeben zu können.
Der Flüchtlingsfonds wird von der Arbeitsgruppe Flüchtlingsarbeit im Kirchenkreis verwaltet.
Hier finden Sie die Richtlinien des Flüchtlngsfonds >>
Hier finden Sie das Förderantragsformular als pdf Datei >>
Sie können sich das Förderantragsformular auch von Frau Strehmann als word-Datei zuschicken lassen, l.strehmann@kirche-berlin-nordost.de
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